RECHTSSICHERHEIT & VERTRAG

Scheinselbstständigkeit & Verträge

Was ist Scheinselbstständigkeit und wie werden die Risiken reduziert?

„Scheinselbstständigkeit“ bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem der:die Freelancer:in formal als selbständig geführt wird, sich jedoch tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet. Der:die Freelancer:in würde eigentlich „Arbeitnehmer:in“ und müsste so versicherungspflichtig mit allen Rechten und Pflichten angemeldet werden.Oft entsteht eine Scheinselbstständigkeit aus Unachtsamkeit, indem Unternehmen immer mehr Aufgaben an den/die Selbstständigen überträgt und diese:n in die eigene Organisation einbindet und die Weisungsungebundenheit als Herzstück missachtet.

FreeMOM führt in Kooperation mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei vor jedem Projektstart eine Online-Prüfung durch. Du erhälst ein anwaltlich Ergebnis inklusive Handlungsempfehlungen, ob das Projekt Risiken einer Scheinselbstständigkeit nach §266b StGB hat.

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Was passiert, wenn die Scheinselbstständigkeitsprüfung nicht erfolgreich war?

Bei einem Prüfergebnis mit einer roten Ampel, kann das Projekt als Freelancing Projekt in der Form nicht durchgeführt werden. In Zweifelsfällen ist eine individuelle anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.

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Wie erfolgt die Vertragsverhandlung?

Die Verhandlung der Rahmenbedingungen des Freelancing-Vertrags erfolgt zwischen Freelancing Mom und Unternehmen direkt. FreeMOM ist nicht Vertragspartner, es sei denn es wurde kundenindividuell anders vereinbart. Es werden Vergütung, Start und Ende für das Projekt und insbesondere eine aussagekräftige Leistungsbeschreibung festgehalten. Beide Parteien können den Vertrag via Adobe Sign unterschreiben.

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